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BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme einer besonderen Härte im Rahmen einer Zurückstellung vom Wehrdienst - Zeitpunkt der Beurteilung im Hinblick auf eine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Aufnahme einer Schulausbildung
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 07.10.1971 - N 232 I 71
- BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
- BVerwG, 12.03.1973 - VIII C 176.71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
Vorliegend wäre aber auf die Sach- und Rechtslage am 4. Oktober 1971 abzustellen, da der Kläger auf diesen Zeitpunkt einberufen worden ist (vgl. BVerwGE 37, 151). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
Nur zur Aufklärung des Klägers ist auf die Urteile des Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 und BVerwG VIII C 88.70 - hinzuweisen. - BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
In seinem - vom Verwaltungsgericht angeführten, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten - Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 63.70 - (NJW 1971, 1715) hat der beschließende Senat entschieden: Die Frist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WpflG (auch diese Vorschrift ist durch das 8. Änderungsgesetz nicht geändert worden) ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist; ihr Lauf beginnt mit der Kenntnis des Wehrpflichtigen von dem Zurückstellungsgrund; das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, der Wehrersatzbehörde alsbald die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Einberufungsverfahrens erforderliche endgültige Klarheit über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen zu verschaffen. - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
Nur zur Aufklärung des Klägers ist auf die Urteile des Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 und BVerwG VIII C 88.70 - hinzuweisen.