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   BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71   

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https://dejure.org/1972,3020
BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71 (https://dejure.org/1972,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1972 - VIII C 176.71 (https://dejure.org/1972,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1972 - VIII C 176.71 (https://dejure.org/1972,3020)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer besonderen Härte im Rahmen einer Zurückstellung vom Wehrdienst - Zeitpunkt der Beurteilung im Hinblick auf eine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Aufnahme einer Schulausbildung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
    Vorliegend wäre aber auf die Sach- und Rechtslage am 4. Oktober 1971 abzustellen, da der Kläger auf diesen Zeitpunkt einberufen worden ist (vgl. BVerwGE 37, 151).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
    Nur zur Aufklärung des Klägers ist auf die Urteile des Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 und BVerwG VIII C 88.70 - hinzuweisen.
  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70

    Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
    In seinem - vom Verwaltungsgericht angeführten, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten - Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 63.70 - (NJW 1971, 1715) hat der beschließende Senat entschieden: Die Frist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WpflG (auch diese Vorschrift ist durch das 8. Änderungsgesetz nicht geändert worden) ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist; ihr Lauf beginnt mit der Kenntnis des Wehrpflichtigen von dem Zurückstellungsgrund; das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, der Wehrersatzbehörde alsbald die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Einberufungsverfahrens erforderliche endgültige Klarheit über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen zu verschaffen.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70

    Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
    Nur zur Aufklärung des Klägers ist auf die Urteile des Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 und BVerwG VIII C 88.70 - hinzuweisen.
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